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Übernachten im Freien (in den Bergen)

Vorwort:
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Das Thema "Übernachten im Freien" im alpinen Gelände ist leider ebenso komplex wie umstritten.

Komplex deswegen, weil es jeder Staat anders regelt und innerhalb eines Staates auch jedes Bundesland anders regelt, bzw. regeln kann.

Umstritten, weil hier verschiedenste Interessen aufeinander prallen:
- Die des Staates: Der will natürlich verhindern, dass seine Bürger dauerhaft kostenlos draußen wohnen, das bringt keine Steuereinnahmen. Offiziell wird das selbstverständlich anders und sehr drastisch formuliert.
- Die der Naturschützer: Die scheren gerne alle über einen Kamm und behaupten, jeder würde z.B. Müll hinterlassen, Flora und Fauna zerstören, usw. Wohlgemerkt: Ich bin nicht gegen Umweltschutz, ich mag nur die fanatische Auslegung nicht. Ich verhalte mich draußen stets umsichtig, und wenn das jeder so machen würde, gäbe es keine Probleme.
- Die der Hüttenbetreiber: Es dürfte klar sein, dass sie es lieber sehen, wenn man in der Hütte übernachtet und dort auch etwas konsumiert. Sie sind darauf angewiesen, sonst muss die Hütte irgendwann schließen. Und das wäre in der Tat sehr schade, denn als Refugium oder zur Versorgung unterwegs sind sie meines Ermessens sehr wichtig. Daher kehre ich gelegentlich ein und bin DAV-Mitglied, auch davon profitieren die Hütten.
- Die der Personen, die die Freiheit lieben und draußen übernachten wollen. Wohlgemerkt, die Rede ist hier nicht vom dauerhaften Campen, sondern eine Übernachtung während einer langen Tour, die dann am nächsten Tag fortgesetzt wird.
- Es gibt sicher noch andere Interessensgruppen, aber das soll an dieser Stelle erstmal genügen.

Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die sich benehmen wie die Axt im Wald und daher kann ich sogar verstehen, dass wir entsprechend strenge Regelungen haben. Ob das der richtige Weg ist, bezweifle ich allerdings und verweise an dieser Stelle auf die skandinavischen Länder, da ist das deutlich lockerer. Jetzt mag möglicherweise das Argument kommen, dass die Bevölkerungsdichte dort viel geringer ist; das stimmt zwar, aber Schaden an der Natur könnten die Menschen dort genauso machen...


Rechtliche Lage in Deutschland:
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Ich mache es kurz, das Übernachten mit Zelt ist überall verboten. Entweder, weil es Gesetze direkt regeln (z.B. Waldgesetze) oder man zunächst die Genehmigung des Grundstückeigentümers einholen müsste. Ich für meine Teil habe allerdings keine Standleitung zum Katasteramt und weiß daher auch nur in den seltensten Fällen, auf wessen Grundstück ich mich gerade befinde.

Das Übernachten ohne Zelt ("biwakieren") ist allerdings nicht ausdrücklich verboten (allerdings auch nicht erlaubt) und ist damit eine rechtliche Grauzone. Ausnahme: In Naturschutzgebieten (o.ä.) ist das Lagern oder Übernachten meistens streng verboten und mit hohen Strafen belegt.

Außerhalb von Schutzgebieten wird das Biwakieren in der Regel "geduldet". Vom DAV gab es im Jahr 2019 dazu die folgende Info (⚠ bitte nachfolgende Updates beachten!!!): 






Quelle: http://www.alpenverein.de/chameleon/public/16779/zelten_und_biwakieren_in_den_bergen_16779.pdf

Sofern man sich verantwortungsbewusst verhält (unauffällig, ruhig, kein Feuer, Vegetation nicht unnötig schädigen, keinen Müll hinterlassen, allein - also nicht in Gruppen), gibt es speziell oberhalb der Baumgrenze meinen Erfahrungen nach wenig Probleme.
(Stand 2019)


Update 2021:
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Unter anderem durch die Pandemie und die damit verbundenen Auswüchse (Wildcampen, Wildparken, beinahe schon übertriebener Naturschutz, usw.) hat sich die Situation meines Ermessens mittlerweile verschärft. Die aktuelle Lage würde ich wie folgt zusammenfassen: Sobald man draußen geplant übernachtet (ob nun mit Zelt oder ohne), kann das evtl. unangenehme Folgen haben. Nur eine ungeplante Notübernachtung wird noch geduldet.


Update 2025:
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Meine in 2021 genannte Vermutung trifft zu. Beim DAV kann man mittlerweile dies hier nachlesen:

"Darf man in den Alpen wild übernachten?
[...]
Die Begriffe Zelten und Campen werden häufig synonym verwendet. – Gemeint ist das geplante Übernachten im Freien, außerhalb von offiziellen Campingplätzen. Völlig unwichtig ist es dabei, ob man im Zelt oder Biwaksack übernachtet.

Davon unterschieden wird das Biwakieren, darunter versteht man das ungeplante Übernachten im alpinen Gelände – ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu. Dieses sogenannte Notbiwak macht man vor allem dann, wenn jemand verletzt ist, wenn es einen Schlechtwettereinbruch gibt und man nicht mehr problemlos ins Tal kommen würde. Oder aber, wenn Dunkelheit den sicheren Abstieg verhindert. Ohnehin gehört ein Biwaksack für den Notfall immer in jeden Rucksack.

Vorsicht: Geplantes, also vorsätzliches Biwakieren wird durch das Gesetz in vielen Regionen dem (geplanten) Zelten bzw. Campen gleichgesetzt."

Quelle: https://www.alpenverein.de/artikel/ubernachten-im-freien-in-den-alpen_f4293fe8-1dd7-4117-964c-4866813a888c




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2 Kommentare:

  1. Hallo, hier die aktuellen Infosvom DAV:
    https://www.alpenverein.de/artikel/ubernachten-im-freien-in-den-alpen_f4293fe8-1dd7-4117-964c-4866813a888c
    BG Niko

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    1. Besten Dank, ich habe meinen Artikel entsprechend aktualisiert!

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Vielen Dank für den Kommentar! :-)